Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MyContainer GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MyContainer GmbH, Am Weidendamm 4, 15831 Blankenfelde-Mahlow (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter (nachfolgend "Kunde") über die Anmietung eines Lagercontainers auf dem genannten Betriebsgelände. Sie gelten auch für die optionale Nutzung der Adresse als Geschäftsanschrift. Die Buchung setzt eine vorherige Anmeldung auf der Website des Vermieters voraus. Erst nach erfolgreicher Registrierung und Eingabe aller notwendigen Kundendaten kann die Zahlung über Stripe ausgelöst und der Vertrag wirksam geschlossen werden.
Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande durch die Buchung über das Onlineportal www.selfstorage-berlin.com und die vollständige Bezahlung der ersten Monatsmiete sowie einer Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten via Stripe.
- Alternativ kann ein separater Mietvertrag geschlossen werden. Hierzu muss der Kunde den Vermieter direkt kontaktieren.
Vertragsgegenstand
- Vermietet wird ein abschließbarer 20-Fuß-Überseecontainer zur Lagerung von persönlichen Gegenständen, Hausrat, Materialien und nicht verderblichen oder gefährlichen Objekten.
- Der Kunde erhält nach Zahlung einen individuellen Zugangscode, der nur ihm zugeordnet ist. Der Code gewährt Zugang zum umzäunten und überwachten Betriebsgelände.
- Optional kann der Kunde für 49,00 EUR netto/Monat zusätzlich die Nutzung der Adresse als ladungsfähige Geschäftsanschrift (inkl. Briefkastenschild) hinzubuchen.
Mietdauer und Kündigung
- Die Mindestmietdauer beträgt 2 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende.
- Die Kündigung ist in Textform (E-Mail ausreichend) zu erklären.
Zugang und Sicherheit
- Das Gelände ist mit Kameraüberwachung und Alarmanlage gesichert. Der individuelle Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Vermieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Zugangscode des Kunden zu sperren.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Zurückbehaltungsrecht am Lagergut geltend zu machen.
Verhalten auf dem Gelände
- Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände und den Container sorgfältig zu behandeln.
- Auf dem Gelände ist das Lagern, Entsorgen oder Verarbeiten von gefährlichen Stoffen, Lebensmitteln, verderblichen Waren, Tieren, Suchtmitteln, Waffen, brennbaren oder explosiven Stoffen sowie illegalen Gegenständen ausdrücklich untersagt.
- Die Container sind ausschließlich für Lagerzwecke vorgesehen. Die Nutzung von Stromanschlüssen, sofern gebucht, ist ausschließlich für den Betrieb von Lichtquellen, das Laden von Werkzeugen, Geräten und Akkus sowie für kurzfristige, nicht störende Tätigkeiten vorgesehen. Heizlüfter, Klimageräte, Dauerverbraucher und der Betrieb energieintensiver Maschinen sind untersagt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei missbräuchlicher Nutzung den Stromanschluss zu sperren.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis oder den Zugangscode an Dritte zu übertragen oder Dritten eine Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zu ermöglichen.
- Bei Rückgabe des Containers hat der Kunde diesen vollständig geräumt, verschlossen und besenrein zu übergeben. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, spätestens am letzten Tag der Mietdauer ein Foto des leergeräumten und gereinigten Containers an den Vermieter zu übermitteln - entweder per E-Mail oder per WhatsApp an die vom Vermieter benannte Kontaktadresse. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt ausschließlich nach erfolgreicher Bildübermittlung und positiver Prüfung des Zustands durch den Vermieter. Erfolgt keine rechtzeitige oder ordnungsgemäße Übergabe, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.
- Bei Verlust oder Weitergabe des Zugangscodes haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Missbrauch.
- Alle Container werden vom Vermieter mit einem Vorhängeschloss mit Zahlencode versehen und sind bei Übergabe verschlossen. Der Kunde kann optional das Schloss kostenpflichtig erwerben und erhält dann den voreingestellten Code. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Zahlencode eigenständig zu ändern und das Schloss ordnungsgemäß zu nutzen. Für die Sicherheit des Schlosses sowie für die Geheimhaltung des Codes ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Erfolgt kein Erwerb des Schlosses, ist der Kunde verpflichtet, dieses unbenutzt und unverzüglich nach Öffnung in den vorgesehenen Rückgabebehälter (z. B. Briefkasten des Vermieters) zu werfen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Folgen eines ungesicherten oder unzureichend gesicherten Containers.
Versicherung & Haftung
- Die Lagergüter sind vom Vermieter nicht versichert. Der Kunde hat eigenverantwortlich für Versicherungsschutz zu sorgen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Schäden durch Wasser, Feuer oder Einbruch, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Für Schäden an elektrischen Geräten infolge von Spannungsschwankungen oder Stromausfällen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Verboten
- Einlagern von Lebensmitteln, aller Arten
- von Lebewesen,
- sogenannte Gefahrenstoffen,
- explosive und brennende Stoffe wie beispielsweise Treibstoffe,
- Sondermüll
- Wertsachen wie Geld oder teurer Schmuck, Gemälde,
- Waffen,
Suchtmittel
Es dürfen keine Batterien gelagert werden, dazu zählen einzelne Batterien, als auch verbaute Batterien in Endgeräten oder Erzeugnissen
Umgang bei Vertragsverstoß oder Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen erfolgt die Sperrung des Zugangscodes.
- Nach 30 Tagen Zahlungsverzug erfolgt die schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.
- Bleibt diese erfolglos, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und den Container zu öffnen.
- Der Inhalt kann zur Sicherung der offenen Forderungen vorübergehend verwahrt oder kostenpflichtig ausgelagert werden.
- Nach weiterer erfolgloser Fristsetzung kann der Inhalt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften veräußert oder entsorgt werden.
- Im Falle des Todes oder der Insolvenz des Kunden ist der Vermieter berechtigt, den Container zu sperren und nur gegen Nachweis (z. B. Erbnachweis, Insolvenzverwalterbestellung) Zugang zu gewähren.
Nutzung der Adresse als Geschäftsanschrift
- Mit Buchung der Zusatzoption "Geschäftsanschrift" darf der Kunde die Adresse Am Weidendamm 4, 15831 Blankenfelde-Mahlow als ladungsfähige Geschäftsadresse verwenden.
- Ein Briefkastenschild wird vom Vermieter gestellt.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr, dass die Adresse durch Gewerbeamt, Finanzamt oder andere Behörden anerkannt wird. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
- Der Vermieter führt keine baurechtliche oder gewerberechtliche Prüfung für die Eignung der Adresse als Geschäftssitz durch. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang eine Nutzung rechtlich zulässig ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine missbräuchliche Nutzung der Geschäftsanschrift im Sinne von § 4a GewO oder anderer gesetzlicher Vorschriften zu betreiben (z. B. Scheinfirma, Strohmannkonstruktion). Der Vermieter behält sich bei Verdacht auf Rechtsverstoß die fristlose Kündigung vor.
- Eine Nutzung von Büro- oder WC-Containern ist nicht Vertragsbestandteil und nicht vorgesehen. Diese stehen ausschließlich dem Vermieter zur Verfügung und können nicht von Kunden genutzt werden.
- Der Vermieter haftet nicht für die Zustellung, Bearbeitung oder Weiterleitung von Postsendungen.
Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist - sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - 15831 Blankenfelde-Mahlow.
- Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2025